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Münzenhandlung Harald Möller
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Versteigerungsbedingungen


Mit der Abgabe von mündlichen oder schriftlichen Geboten zu dieser Auktion werden die nachstehenden Bedingungen uneingeschränkt anerkannt. Abweichungen hiervon bedürfen der beiderseitigen schriftlichen Anerkennung.

1. Die Versteigerung erfolgt im Auftrag und für Rechnung der Eigentümer unter Einhaltung der sich aus der Versteigerungsverordnung ergebenden und für Kommissionäre geltenden gesetzlichen Bestimmungen des BGB und HGB gegen Barzahlung des Kaufpreises in Euro-Währung. Die Zahlung ist ausschließlich an den Versteigerer zu leisten.

2. Der Zuschlagpreis ist der Nettopreis im Sinne des Mehrwert-Steuergesetzes und bildet die Berechnungsgrundlage für das vom Käufer zu zahlende Aufgeld in Höhe von 15%. Auf den sich daraus ergebenden Gesamtpreis (Zuschlag + Aufgeld) wird der z.Zt. geltende MwSt.-Satz von 7% bzw. 19% erhoben.
3. Ausländische Kunden werden gebeten, die Devisen- und Einfuhrbestimmungen ihres Staates zu beachten. Der Versteigerer lehnt die Verantwortung für alle Folgen ab, die sich aus Zuwiderhandlungen gegen derartige Bestimmungen ergeben können.

 
  4. Die im Katalog ausgedruckten Schätzpreise sind gleichzeitig die Ausrufpreise, die nicht unterschritten werden können. Schriftliche Aufträge, die dies nicht berücksichtigen, können nicht bearbeitet werden.

5. Schriftliche Aufträge werden von uns ohne eine zusätzliche Auftragsprovision interessewahrend ausgeführt. Bei mehreren gleich hohen schriftlichen Geboten erhält der zuerst eingegangene Auftrag den Zuschlag. Die Steigerungsstufen betragen jeweils 5 bis 10% vom aktuellen Gebot.
Für schriftliche Bieter gelten folgende Steigerungsraten:
 
bis 50,- € 2,- €, bis 100,- € 5,- €, bis 300,- € 10,- €, bis 500,- € 20,- €, bis 1.000,- € 25,- €,
bis 2.000,- € 50,- €, bis 4.000,- € 100,- €, bis 10.000,- € 250,- €, über 10.000,- € 1.000,- €,
Der Auktionator ist berechtigt, Gebote, die diese Steigerungsraten nicht berücksichtigen, auf die nächst höhere Möglichkeit zu erhöhen.

Beispiel:
Bei einem gebotenem Betrag von 501,- €, wird der Betrag 525,- € eingesetzt.

6. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Ausruf des höchsten Gebotes und verpflichtet den Bieter zur Abnahme. Bei Meinungsverschiedenheiten über die Wirksamkeit des Gebotes wird das betreffende Los nochmals ausgerufen.

7. Der Auktionator kann den Zuschlag unter Vorbehalt erteilen, Nummern ausfallen lassen oder deren Reihenfolge bzw. deren Zusammenstellung ändern.

8. Jeder Teilnehmer an der Auktion ist für die von ihm getätigten Käufe persönlich verantwortlich. Er kann nicht geltend machen, für Rechnung Dritter gekauft zu haben. Uns unbekannte Käufer werden gebeten, sich vor der Auktion zu legitimieren. Aufträge von uns unbekannten Käufern können nur gegen Vorauskasse oder bei Angabe von prüfbaren Referenzen auch gegen Rechnung ausgeliefert werden.

9. Der Versand geht zu Lasten und auf Risiko des Ersteigerers bzw. Empfängers. Das Eigentum geht erst nach Zahlung des vollen Rechnungsbetrages an den Käufer über. Bei Annahmeverweigerung oder Zahlungsverzug ist der Versteigerer berechtigt, auf Kosten des Ersteigerers die Ware erneut zu versteigern. In diesem Falle haftet dieser für einen evtl. Mindererlös, während er auf einen Mehrerlös keinen Anspruch hat.

10. Der Rechnungsbetrag ist bei Saalbietern sofort, bei schriftlichen Bietern mit Zustellung der Auktionsrechnung fällig. Beträge, die 14 Tage nach Erhalt der Rechnung nicht bei uns eingegangen sind, erhöhen sich um einen Verzugszuschlag von 2% und um
Verzugszinsen von 1% pro angefangenem Monat.

11. Es werden nur Gebote in Euro berücksichtigt.

12. Wir garantieren für die Echtheit aller zur Versteigerung kommenden Stücke.

13. Die Angaben der Erhaltung werden streng nach den im Münzhandel üblichen Maßstäben vorgenommen. Sie gelten als persönliche Beurteilung. Reklamationen, die die Definition der Erhaltungsgrade zum Gegenstand haben, sind nicht möglich. Begründete Reklamationen von schriftlichen Bietern (wegen übersehener Henkel- oder Fassungsspur, gestopftes Loch etc.) können nur innerhalb 8 Tagen nach Erhalt der Münze berücksichtigt werden. Die Lose müssen in den Original-Hüllen sein. Bei Losen mit mehreren Stücken sind die Stückzahlen nur Circa-Angaben, irrtümliche Zuschreibungen sind im Einzelfall nicht ausgeschlossen. Diese Lose sind nach erfolgtem Zuschlag von jeder Reklamation ausgeschlossen.

14. Allen Bietern wird sowohl vor als auch während der Auktion Gelegenheit geboten, sich von der Richtigkeit der Erhaltungsund der Katalogangaben zu überzeugen. Deshalb können Beanstandungen, die diese Angaben betreffen, gleich welcher Art, nach erfolgtem Zuschlag nicht anerkannt werden.

15. Ansichtssendungen können gegen Portoersatz nur an uns bekannte Kunden vorgenommen werden.

16. Es bleibt dem Auktionator vorbehalten, Personen aus besonderen Gründen von der Auktion auszuschließen. Handel und Tausch während der Auktion und im Auktionshaus sind nicht gestattet. 17. Gerichtsstand und Erfüllungsort für Kaufleute (auch für ein Mahnverfahren) ist für beide Teile Kassel.


17. Der Online-Katalog ist unverbindlich.
Verbindlich ist der gedruckte Katalog.


Münzenhandlung Möller
Harald Möller
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